Zeltplatzordnung

Wir freuen uns, sie als Gast in unserem Forsthaus Eggerode, dem Diözesanzentrum der Deutschen Pfadfinderschaft Sankt Georg, begrüßen zu dürfen. Damit unser Zeltplatzgelände und unser Haus langfristig für Pfadfinder/innen und andere Jugendgruppen zur Verfügung stehen können, bitten wir alle Gruppen um die Beachtung der folgenden Regeln. Diese sind fester Bestandteil des Belegungsvertrages.

  • Das große eingezäunte Gelände gegenüber dem Forsthaus Eggerode dient zur Durchführung von Zeltlagern. Es steht auch mehreren Gruppen gleichzeitig zur Verfügung. Dabei bemühen sich alle Gruppen auf dem Platz um ein gutes Miteinander und gegenseitiger Rücksichtsnahme. Es gehört auch nicht zum Stil unseres Geländes, sich gegenseitig Zelte umzulegen und Fahnen zu entwenden.
  • Der Leiter jeder Freizeitmaßnahme haftet gegenüber dem Forstamt für alle Schäden die von den Mitgliedern seines Lagers verursacht werden. Etwaige Schäden sind sogleich der Hausleitung anzuzeigen.
  • Jeder Zeltgruppe steht das Waschhaus zum Waschen, Duschen und Geschirrspülen zur Verfügung. Toiletten, Waschräume und Geschirrbecken müssen zweimal täglich gereinigt werden. Nach Absprache mit den einzelnen Gruppen wird ein Reinigungsplan erstellt. Toilettenpapier ist selber mitzubringen!
  • Ein Stromanschluss steht den Gruppen zur Verfügung. Strom wird mit 0,35 Euro pro kWh berechnet.
  • Wegen akuter Waldbrandgefahr wird besonders darauf hingewiesen, dass Rauchen und Feuer machen im Wald nicht gestattet ist.
  • Für Lagerfeuer ist ein fester Lagerfeuerplatz auf Platz 1 vorhanden. Weitere Plätze dürfen nicht angelegt werden. Sind mehrere Gruppen auf dem Gelände, erfolgt die Nutzung des Lagerfeuerplatzes nach gemeinsamer Absprache. Das vorhandene Bauholz ist für Lagerbauten gedacht, nicht zum verbrennen.
  • Haustiere dürfen nicht mitgebracht werden.
  • Bei der Bodenbeschaffenheit des Platzes ist es nicht erlaubt, Wassergräben um die Zelte zu ziehen, da der Regen sofort in den Boden eindringt. Das Ausheben von Müllgruben, Erdkühlschränken o. ä. ist ebenfalls verboten!
  • Zur Pflege des Platzes ist es grundsätzlich nicht erlaubt, mit dem Auto den Platz zu befahren. Ausnahmen  können nur mit der Hausleitung abgesprochen werden.
  • Müll wird neben dem Waschhaus getrennt und entsorgt. Dort stehen entsprechende Behälter für Glas, Papier, Kompost, Verpackungen mit dem Grünen Punkt und Restmüll zur Verfügung. Der Müll ist sorgfältig zu trennen, Restmüll ist zu vermeiden. Das Lagern von Abfällen ist nicht gestattet!
  • Es ist genügend Bauholz vorhanden. Die Gruppen sind am Ende ihres Lagers verpflichtet, vorhandene Nägel herauszuziehen und das Holz wieder in den Holzständer einzuordnen.
  • Das Betreten der umliegenden Wiesen und Felder ist nicht gestattet. Die Gruppen müssen damit rechnen, dass sie von den Bauern wegen Entschädigungen belangt werden.
  • Der Zaun ist nicht zum Klettern gedacht. Bitte die vorhandenen Öffnungen benutzen!
  • Die Nachtruhe von 22.00 bis 7.00 Uhr ist einzuhalten!!!
  • Auf dem gesamten Zeltplatzgelände ist das Rauchen strengstens verboten mit Ausnahme in unmittelbarer Nähe der Feuerstellen.
  • Den Anordnungen der Hausleitung bzw. des Vorstandes und der Geschäftsführung des Forsthaus Eggerode e.V. ist Folge zu leisten! Der Platz darf am Ende der Belegung erst verlassen werden, wenn er abgenommen ist.
  • Etwaige Mängel, die durch Nichtbeachtung dieser Platzregeln auftreten, werden auf Kosten der Benutzer behoben!
  • Das Spielen im Bachlauf erfolgt auf eigene Gefahr. Bitte achten Sie darauf, dass eventuell gebaute Staudämme bei Abreise wieder aus dem Bach entfernt werden, da sonst bei starkem Regen Überschwemmungsgefahr droht!!!

Der Leiter / die Leiterin jeder Gruppe wird gebeten, der Gruppe zu Beginn des Aufenthaltes die oben genannten Regeln mitzuteilen.